Wanderordnung der OG Konzen e.V.

Wanderordnung:

  1. Für die Durchführung und Organisation der Wanderungen ist der/die Wanderführer/in verantwortlich.

  2. An unseren Veranstaltungen nimmt der/die Wanderfreund/in auf eigene Verantwortung teil.  Die Ortsgruppe Konzen und der/die Wanderführer/in übernehmen keinerlei Haftung.

  3. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege gilt die Straßenverkehrsordnung.

  4. Im Interesse von Natur und Umwelt gelten die allgemeinen und speziellen Naturschutzbestimmungen.

  5. Änderungen der Veranstaltungen und der Wanderungen sind der Ortsgruppe Konzen und dem/der Wanderführer/in vorbehalten; insbesondere Wetter bedingte Änderungen.

  6. Durch die Teilnahme an unseren Wanderungen und Veranstaltungen erkennt der/die Teilnehmer/in diese Wanderordnung an.

                  Der Vorstand