Wanderordnung der OG Konzen e.V.
Wanderordnung:
- Für die Durchführung und Organisation der Wanderungen ist der/die Wanderführer/in verantwortlich.
- An unseren Veranstaltungen nimmt der/die Wanderfreund/in auf eigene Verantwortung teil. Die Ortsgruppe Konzen und der/die Wanderführer/in übernehmen keinerlei Haftung.
- Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege gilt die Straßenverkehrsordnung.
- Im Interesse von Natur und Umwelt gelten die allgemeinen und speziellen Naturschutzbestimmungen.
- Änderungen der Veranstaltungen und der Wanderungen sind der Ortsgruppe Konzen und dem/der Wanderführer/in vorbehalten; insbesondere Wetter bedingte Änderungen.
- Durch die Teilnahme an unseren Wanderungen und Veranstaltungen erkennt der/die Teilnehmer/in diese Wanderordnung an.
Der Vorstand
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